Insolvenz muss nicht das Ende für ein Unternehmen sein! Zu aller erst möchten wir bemerken, dass wir durch unsere Tätigkeiten eine nachhaltige Insolvenz des Unternehmens und demnach zumeist die des Unternehmers selbst vermeiden wollen. Sollte aber eine Insolvenz nicht mehr verhindert werden können, bietet die Insolvenzordnung (InsO) nach wie vor die Chance zu einem Neuanfang.
Anmeldung der Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren zur Folge haben. Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln, bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen letztlich durch Restschuldbefreiung. Diesbezüglich stehen wir Ihnen natürlich auch weiterhin beratend zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen auch Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt des Insolvenzrechts zur Verfügung. Was eine Insolvenz für die existenzbedrohten Unternehmen bedeutet und womit Kunden, Lieferanten, Gläubiger und Mitarbeiter konfrontiert werden, können Sie auf dem folgenden Seiten nachlesen.
Wie kommt es zu einer Insolvenz? Bei drohender oder tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung des Unternehmens. Wenn kein Geld mehr in der Kasse ist, wird umgangssprachlich auch davon gesprochen, dass ein Unternehmen pleite ist. Das Unternehmen oder ein Gläubiger stellen dann nach der Insolvenzordnung beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Umgangssprachlich sagt man auch: Sie melden Insolvenz an.
Welche Ziele werden mit dem Insolvenzverfahren verfolgt? Zweck des Verfahrens ist in erster Linie, die Gläubiger zu befriedigen, indem das noch bestehende Vermögen des Unternehmens verwertet und der Erlös entsprechend verteilt wird. Werden alle Gläubiger entsprechend der errechneten Insolvenzquote ausgezahlt, wird das Verfahren beendet und die Firma gelöscht. In den meisten Fällen, bei vielen kleineren Unternehmen, ist aber nur noch so wenig Vermögen vorhanden, dass gar kein Verfahren eröffnet werden kann. Dann wird das Unternehmen liquidiert.
Warum muss Insolvenz nicht das Aus bedeuten? Mit der Reform des Insolvenzrechts 1999 kam ein weiteres Ziel dazu, nach dem Vorbild des US-Insolvenzrechts, das mit seinem "Chapter Eleven" Pate stand. Die bis dahin gängigen Begriffe Konkurs, Vergleich beziehungsweise Gesamtvollstreckung (in den neuen Bundesländern) wurden durch den einheitlichen Begriff Insolvenz ersetzt. Zugleich wurden bessere Möglichkeiten zur Fortführung von grundsätzlich lebensfähigen Unternehmen eingebaut: In einem Insolvenzplan kann dafür eine Regelung getroffen werden. Das bedeutet, die Insolvenz markiert nicht das Ende, sondern steht am Anfang eines Sanierungsprozesses, bei dem so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten bleiben sollen. Das Unternehmen produziert weiter und es wird nach Investoren gesucht, die die Firma dauerhaft übernehmen wollen.
Wie läuft das Insolvenzverfahren praktisch ab? Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Weil oft Eile geboten ist, ernennt das Gericht sofort einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der sich unverzüglich an die Arbeit macht, noch bevor das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet wird. Er erhält besondere Vollmachten und ist quasi Chef im Haus. Er spricht mit potenziellen Investoren und versucht, mit Sparplänen die Kosten zu drücken. Der Geschäftsbetrieb oder die Produktion läuft währenddessen weiter. Zugleich muss der Insolvenzverwalter versuchen, die Gläubiger von seinen Plänen zu überzeugen. Dazu gibt es eigens einberufene Gläubigerversammlungen.
Wer kommt als Insolvenzverwalter in Betracht? Der Insolvenzverwalter ist in der Regel ein erfahrener Jurist und Betriebswirt. Es gibt nicht viele Fachleute, die mit dieser heiklen Aufgabe betraut werden: Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat nach eigenen Angaben auf seiner Internetseite lediglich 435 Mitglieder.
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